Verordnung
Die Heilmittelverordnung für eine logopädische Behandlung wird von den entsprechenden Ärzten (bspw. von Kinderärzten, Hausärzten, Neurologen, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden) ausgestellt.
Kostenübernahme
Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt:
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die durch einen Arzt verschriebenen Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind zuzahlungspflichtig. Diese Zuzahlung nach § 32 Absatz 2 in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V setzt sich aus 10% der Behandlungskosten, sowie 10 € Rezeptgebühr je Verordnung zusammen.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist in bestimmten Fällen möglich. Ihre Krankenkasse wird Ihnen diesbezüglich eine Auskunft erteilen können.
Termine
Die Terminvergabe bietet sich auf telefonischem Wege an. Sollte Ich einmal telefonisch nicht erreichbar sein, können Sie Ihr Anliegen, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer jederzeit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich werde Sie dann umgehend zurückrufen.
Auch Terminabsagen oder Fragen können Sie auf diesem Wege an mich richten.